Aufgaben des Gemeindekirchenrates

Dem Gemeindekirchenrat obliegt die Leitung der Kirchengemeinde. Er ist für die Gestaltung der Gottesdienste und des Gemeindelebens verantwortlich. Der Erhalt und die Nutzung der kirchlichen Gebäude liegt in seinen Händen. Er nimmt die Rechte der Kirchgemeinde bei der Besetzung von Pfarrstellen sowie anderen in der Kirchgemeinde beschäftigten Mitarbeitern wahr. Eine weitere wichtige Aufgabe ist, das Vermögen der Gemeinde zu verwalten und durch die Aufstellung und den Beschluss eines jährlichen Haushalts über die Verwendung der finanziellen Mittel zu entscheiden. Damit sind die wesentlichen  Aufgaben des Gemeindekirchenrats vorgestellt, aber auf keinen Fall vollständig. Bei der Arbeit mit und für die Gemeinde ergeben sich fortlaufend neue Aufgaben und spannende Herausforderungen. Wir bemühen uns, jeder mit seinen besonderen Gaben und Fähigkeiten, diese Aufgaben zu erfüllen. Wir können die Vielfalt dieser Aufgaben jedoch nicht alleine bewältigen. Dazu sind wir auf die Unterstützung und Hilfe von Ihnen, liebe Gemeindemitglieder, angewiesen. Wir müssen wissen, was die Gemeindemitglieder bewegt und was sie vom Gemeindekirchenrat erwarten. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Vorschläge, Sorgen, aber auch Kritiken haben, die unsere Arbeit betreffen. Wir sind für ihre wertvollen Hinweise dankbar.